Anhang III: Welche Einsatzbereiche die KI-VO als Hochrisiko listet
Anhang III der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 listet die Einsatzbereiche, in denen KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 2 als Hochrisiko-Systeme gelten. Die folgende Übersicht paraphrasiert diese Bereiche mit Fundstelle. Ob ein konkretes System darunter fällt, ist Einzelfallprüfung.
REALTRAX stellt vertragliche Fakten neben regulatorische Anforderungen. Ob Ihr konkreter Einsatz die Anforderungen erfüllt, bewerten Sie bzw. Ihre Rechtsberatung. REALTRAX ist keine AI-Act-Compliance-Lösung und stellt keine Konformitätsbescheinigung aus.
u. a. biometrische Fernidentifizierung sowie biometrische Kategorisierung und Emotionserkennung, soweit nach der Verordnung zulässig (Paraphrase).
Sicherheitsbauteile im Management und Betrieb kritischer digitaler Infrastruktur, im Straßenverkehr sowie in der Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung (Paraphrase).
u. a. Zugang und Zulassung zu Bildungseinrichtungen, Bewertung von Lernergebnissen und Prüfungsüberwachung (Paraphrase).
u. a. Einstellung und Auswahl (etwa gezielte Stellenanzeigen, Sichtung und Filterung von Bewerbungen), Beförderungs- und Kündigungsentscheidungen, Aufgabenzuweisung sowie Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten (Paraphrase).
u. a. Kreditwürdigkeitsprüfung und Bonitätsbewertung natürlicher Personen sowie Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen (Paraphrase).
u. a. Risikobewertungen natürlicher Personen und Bewertung der Verlässlichkeit von Beweismitteln, soweit nach Unionsrecht oder nationalem Recht zulässig (Paraphrase).
u. a. Risikobewertungen und Unterstützung bei der Prüfung von Asyl-, Visum- und Aufenthaltsanträgen (Paraphrase).
u. a. Unterstützung von Justizbehörden bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften sowie Systeme zur Beeinflussung von Wahlen und Abstimmungen (Paraphrase).
Volltext von Anhang III: Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex ↗
Hinweis zu internen Tools: Die KI-Verordnung unterscheidet nicht primär zwischen „interner“ und „externer“ Nutzung. KI-Systeme in den Bereichen Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit (z. B. Recruiting- oder Auswertungs-Tools) sind in Anhang III Nr. 4 explizit als Hochrisiko-Systeme eingestuft. Ein Abgleich der DSGVO-Vertragsgrundlage (K1/K2) ist hier besonders relevant.
Ab wann die Pflichten für Hochrisiko-Systeme anwendbar sind, ist Gegenstand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Den aktuellen Fristen- und Verfahrensstand dokumentiert die Ankerseite des Hubs — mit Rechtsquelle und Datum der letzten Prüfung.
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